• Kostenlose Vorteilskarte
  • für die ganze Familie

 Die Antragstellung ist gebührenfrei. Die Kärntner Familienkarte ist GRATIS!


Voraussetzungen für den Erhalt

  • Der Hauptwohnsitz der Eltern bzw. des Elternteiles mit denen/dem das/die Kind/Kinder im gemeinsamen Haushalt lebt/leben, ist in Kärnten.       
     
  • Für mindestens ein Kind wird Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz bezogen. Die Karte ist bis zum 18. Lebensjahr eines Kindes gültig. Bei mehreren Kindern ist zu berücksichtigen, dass die Karte neu beantragt werden muss, wenn eines der Kinder das 18. Lebensjahr erreicht hat.
     
  • Von ausländischen StaatsbürgerInnen (ausgenommen Bürger:innen eines Mitgliedstaates der EU) ist der Nachweis eines Aufenthaltstitels (gültige Niederlassungsbewilligung oder positiver Asylbescheid) anzuschließen.       
     
  • Elternteile, die getrennt von ihrem/ihren Kind/Kindern leben, können eine Familienkarte beantragen, wenn aus einer Scheidungsurkunde oder Unterhaltsvereinbarung hervorgeht, dass ein Besuchsrecht besteht und der Wohnsitz des/der Antragstellers/Antragsstellerin sowie des/der Kindes/Kinder in Kärnten liegt (Kopie der Scheidungsurkunde bzw. Unterhaltsvereinbarung oder die Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder beilegen).      
    Auch "neue" Ehe- und Lebenspartner:innen (Patchwork-Familien, "Bonus-Eltern") sind anspruchsberechtigt. Voraussetzung ist der gemeinsame Haushalt mit dem getrennt lebendem Elternteil.
     

Erhalt und Gültigkeitsdauer

Die Kärntner Familienkarte wird zwei bis drei Wochen nach Antragstellung zugesandt. 

Des weiteren bekommen Sie zeitnah (Montag bis Donnerstag innerhalb von 24 Stunden) eine Bestellbestätigung per E-Mail, auf der die Nummer Ihrer Familienkarte und die Anzahl der begünstigten Familienmitglieder ersichtlich ist.

Die Karte ist bis zum 18. Lebensjahr eines Kindes gültig. Bei mehreren Kindern muss die Karte neu beantragt werden, wenn eines der Kinder das 18. Lebensjahr erreicht hat.


Karte für Oma + Opa

Mit der eigenen Karte für Oma + Opa können auch Großeltern, wenn sich ihr Hauptwohnsitz in Kärnten befindet, mit ihren Enkeln die Vorteile der Kärntner Familienkarte nutzen. Die Großeltern werden einfach mit der bestehenden Familienkarte der Eltern (Kartennummer ist bei der Beantragung erforderlich) gemeldet, bekommen dann aber eine eigene Karte zugeschickt. Somit können sie dieselben Ermäßigungen in Anspruch nehmen wie die Familienkarteninhaber:innen und bei Einkäufen oder Ausflügen mit ihren Enkeln ebenso sparen.     

Verlust der Familienkarte

Wenn Sie Ihre Familienkarte verloren haben oder es eine Änderung bei Ihren Daten gibt, schicken Sie uns bitte ein E-Mail an familienkarte@ktn.gv.at und geben Sie uns Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift (Karteninhaber:in) bekannt. Die Familienkarte wird Ihnen dann neu ausgestellt und zugeschickt.  

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Telefonische Auskünfte: 050 536 33082

Sie haben Ihre Familienkarte verloren. Was müssen Sie tun?

Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an das Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 13 – Gesellschaft und Integration,

Hasnerstraße 8, 9020 Klagenfurt, oder per  E-Mail an: familienkarte@ktn.gv.at

Wenn Sie Partner der Kärntner Familienkarte werden wollen, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an: office@goodieclub.at